Gründung und Wachstum
23. Mai 2024
NRW.BANK startet Förderprogramm NRW.SeedBridge
Damit junge, innovative Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen die Zeit bis zur nächsten Finanzierungsrunde ohne Liquiditätsengpässe überbrücken können, hat die NRW.BANK im April 2024 das Förderprogramm NRW.SeedBridge gestartet. Mit dem kurzfristig aufgelegten Programm reagiert die Förderbank auf das aktuell knappe Angebot von Risikokapital im Markt. Über NRW.SeedBridge können Startups, die nicht älter als sieben Jahre sind, Wandeldarlehen von bis zu 200.000 Euro beantragen.
Michael Stölting, Mitglied des Vorstands der NRW.BANK: „Weil die Konjunktur nicht in Schwung kommt, wird Risikokapital zunehmend knapp. Startups fällt es immer schwerer, am Markt eine Anschlussfinanzierung zu finden. Hier helfen wir kurzfristig mit NRW.SeedBridge aus, damit jede gute Geschäftsidee aus Nordrhein-Westfalen die passende Finanzierung erhält.“
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Um die klimaneutrale und digitale Transformation zu meistern und unser Land fit für die Zukunft zu machen, brauchen wir die Innovationskraft engagierter Gründerinnen und Gründer. Gemeinsam mit der NRW.BANK arbeiten wir deshalb kontinuierlich daran, dass Startups in Nordrhein-Westfalen auch finanziell die besten Rahmenbedingungen vorfinden. Zuletzt haben Insolvenzen von Startups zugenommen, auch weil private Business Angel im aktuellen Umfeld zurückhaltender agieren. Mit NRW.SeedBridge schließen wir nun eine akute Finanzierungslücke im Markt, damit unsere Gründerinnen und Gründer sich ganz auf die Entwicklung ihrer Geschäftsidee fokussieren können.“
Über NRW.SeedBridge vergebene Wandeldarlehen stellt die NRW.BANK ohne Co-Investor zur Verfügung. Zins- und Tilgungszahlungen sind endfällig. Vorteil: Während der siebenjährigen Laufzeit des Darlehens werden die Unternehmen nicht mit Zins- und Tilgungszahlungen belastet.
Die Wandeldarlehen sind zudem nachrangig und der Darlehensnehmende muss keine Sicherheiten stellen. Deswegen gelten diese als eigenkapitalnahe Finanzierungen. Eine weitere Besonderheit bei Wandeldarlehen: Unter bestimmten Bedingungen kann der Darlehensgebende das Wandeldarlehen in einer der nächsten Finanzierungsrunden in eine Beteiligung an dem Startup wandeln, sodass eine Rückzahlung des Darlehens in diesem Fall entfällt.
Details zur Förderung finden Interessierte auf den Seiten der NRW.BANK unter: NRW.SeedBridge
Sie haben Fragen oder möchten ein Beratungsgespräch vereinbaren?
Für weitere Informationen rund um das Thema Fördermittel wenden Sie sich bitte direkt an Heike Süß.
Beitragsbild via Adobe Stock
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