20. Juni 2024
Go-to-Market Gutschein unterstützt Startups beim erfolgreichen Launch ihrer Produkte
Mit dem Go-to-Market Gutschein erhalten Gründerinnen und Gründer aus Nordrhein-Westfalen Unterstützung dabei, digitale Prototypen zu entwickeln und unter realen Marktbedingungen zu testen. Neben Dienstleistungen, die direkt mit der Entwicklung von Prototypen verbunden sind, werden auch die Anschaffung von Vorprodukten einschließlich Lizenzgebühren sowie Coachings und Mentorings in Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro gefördert. Die Mittel dafür stammen aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Junge Unternehmerinnen und Unternehmer stecken viel Herzblut und Zeit in ihre Geschäftsidee. Dabei verfügen sie nicht immer über alle erforderlichen Fähigkeiten und finanziellen Möglichkeiten, um einen marktfähigen Prototypen zu entwickeln. Deshalb wollen wir ihnen bereits in einem frühen Stadium der Unternehmensgründung den Zugang zu externen Kompetenzen ermöglichen und die Chancen erhöhen, dass ihr Produkt sich am Markt durchsetzen kann. Der Go-to-Market Gutschein soll unsere Startups besser machen, denn wir sind auf sie angewiesen: als Treiber innovativer Technologien und Lösungen, die es zur Bewältigung unserer Herausforderungen braucht.“
Das Ziel der Förderung besteht darin, den erfolgreichen Eintritt in den Markt zu erleichtern, indem die Qualität des Prototyps verbessert wird. Dadurch soll das Produkt unter realen Bedingungen auf dem Markt getestet und potenzielle Kundinnen und Kunden sowie Investorinnen und Investoren überzeugt werden. Diese Förderung richtet sich an Startups, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt und die ihren Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen haben. Die Umsetzung dieses Förderangebots erfolgt im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 unter der Federführung des Wirtschaftsministeriums.
Projektanträge werden nach Eingang chronologisch bearbeitet und können zunächst bis zum 31. Oktober 2026 bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) abgegeben werden. Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, den Beratungs- und Servicedienstleistungen der IN.NRW sowie Termine für Informationsveranstaltungen finden Sie auf der Themenseite zum Go-to-Market Gutschein und der Seite der Innovationsförderagentur NRW.