18. Januar 2024
Landesförderung: Künstlerinnen und Künstler in die Kita
Damit Kulturelle Bildung in der Kindertageseinrichtung ein größeres Gewicht bekommt, werden vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft kontinuierlich Projekte ausgeschrieben.
Die Kultusministerkonferenz hat im Jahr 2013 Empfehlungen zur kulturellen Kinder- und Jugendbildung verabschiedet. Der vorschulische Bereich spielt darin eine wichtige Rolle, um frühzeitig einen Zugang zur Kultur zu gewinnen. Insbesondere Kindertageseinrichtungen haben die Chance, schon bei jungen Kindern Vertrautheit mit kultureller Bildung zu schaffen, indem ihnen Möglichkeiten zur eigenen künstlerischen Betätigung und zum Entdecken der eigenen Fähigkeiten geboten werden. Nachdem für das Jahr 2022 bereits Pilotprojekte ausgeschrieben wurden und das Programm im Jahr 2023 in den Regelbetrieb übergegangen ist, können sich nun auch Projekte bewerben, die ab April 2024 beginnen.
Zur Bewerbung aufgerufen sind Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen.
Ziel ist es, frühe Zugänge und Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Kulturellen Bildung zu schaffen, indem Kinder schon ab dem Elementarbereich einen authentischen Einblick in die künstlerisch-ästhetische Praxis von Akteurinnen und Akteuren einer Kunstsparte bzw. von Kultureinrichtungen erhalten und durch künstlerisches Lernen sowie ästhetische Erfahrungen ihre eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten erweitern.
Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes sollen dazu sowohl Kinder als auch deren Eltern in die Projektplanung und -durchführung einbezogen werden.
Maßgeblich ist außerdem, dass mit einer freien Künstlerin, einem Künstler oder einer Kultureinrichtung kooperiert wird, deren Einbezug in den Einrichtungsalltag eine Grundlage zur Verstetigung Kultureller Bildung in die pädagogische Konzeption legt.
Die Projekte können einzelne Kunstsparten umfassen oder auch spartenübergreifend durchgeführt werden. Die Förderung beinhaltet eine Konzeptphase, in der Kita und Künstler bzw. Künstlerin und/oder Kultureinrichtung das Projekt (weiter-)entwickeln, vorbereiten und umsetzen können.
Programmbegleitende Erfahrungsaustausche und Fortbildungen, welche durch das Ministerium organisiert werden, dienen der Praxisreflexion und sollen einen regionen- und professionsübergreifenden Austausch ermöglichen.
Förderung
Projekte werden mit maximal 3.000 Euro gefördert und erhalten 2.700 Euro (90 %) Landesförderung. Durch die Einrichtungen bzw. deren Träger ist damit ein Eigenanteil von 300 Euro (10 %) zu leisten.
Die Förderung ist wie folgt zu verwenden:
- Projekt von 40 Einheiten à 90 Minuten
- Mindestens 25 Einheiten sind für die Projektdurchführung vorzusehen.
- Maximal 15 Einheiten können für die Vor- und Nachbereitung des Projektes berücksichtigt werden.
- Es wird von einem Honorarsatz von 27,50 Euro je 45 Minuten / 55 Euro je 90 Minuten sowie einem Bedarf von bis zu 800 Euro für Sach- und Reiseausgaben ausgegangen.
- Die Teilnahme an projektbegleitenden Erfahrungsaustauschen oder Fortbildungen ist kostenfrei.
Die Antragstellung ist seit dem 01.01.2024 möglich und erfolgt online über das Kulturweb: https://www.kultur.web.nrw.de/auth/login.
Weitere Informationen
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie weitere Informationen rund um das Förderprogramm finden Sie online unter https://www.mkw.nrw/kuenstlerInnen_Kita.