09. November 2023
Rückzahlungsfrist der NRW-Soforthilfe endet am 30. November 2023
Mit der NRW-Soforthilfe wurde im Jahr 2020 ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern.
In der Kabinettsitzung am Dienstag, 14. März 2023, hat die Landesregierung auf gemeinsamen Vorschlag der Wirtschaftsministerin und des Ministers der Finanzen in der NRW-Soforthilfe 2020 eine Verlängerung der Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe bis zum 30. November 2023 beschlossen. Dabei handelt es sich nach Angaben der Bezirksregierung Detmold um eine endgültige Frist, die nicht weiter verlängert wird.
Sollte eine vollständige Rückzahlung aktuell nicht möglich sein, wird empfohlen, zunächst eine Teilzahlung zu leisten.
Mit der Entscheidung, die Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe weiter zu verlängern, bekräftigt die Landesregierung zugleich, dass die vorläufig gewährte Soforthilfe zurückzuzahlen ist, sollten die Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfüllt sein. Gegenstand des Kabinettbeschlusses ist auch, dass alle Schlussbescheide, die bestandskräftig geworden sind – gegen die also nicht fristgerecht Klage erhoben wurde – aufrechterhalten werden. Zur Rückzahlung erfolgt keine erneute Aufforderung.
Bei weiteren Fragen zur Rückzahlung steht Lydia Lisson von der Bezirksregierung Detmold Unternehmen aus der Region Paderborn per E-Mail lydia.lisson@bezreg-detmold.nrw.de oder telefonisch unter 05231 713492 zur Verfügung.
Die NRW-Soforthilfe ist mit mehr als 430.000 bewilligten Anträgen und ausgezahlten Zuschüssen in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro das größte Hilfsprogramm der Landesgeschichte. Um den Unternehmerinnen und Unternehmern so schnell und unkompliziert wie möglich zu helfen, wurde im Rahmen der NRW-Soforthilfe 2020 zunächst bei jedem bewilligten Antrag die maximale Fördersumme als pauschaler Abschlag ausgezahlt. Die tatsächlichen Förderhöhen der Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger wurden bis zum 31. Oktober 2021 in einem digitalen Rückmeldeverfahren bestimmt.