19. Dezember 2024
Die elektronische Rechnung kommt! Neue Pflichten ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 werden elektronische Rechnungen im inländischen B2B-Bereich verpflichtend. Wichtig zu beachten ist, dass eine Rechnung im PDF-Format nicht als elektronische Rechnung gilt. Laut Gesetzgeber müssen grundsätzlich alle Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen können. Der Gesetzgeber hat jedoch Übergangsregelungen vorgesehen, da die Umsetzung in den Unternehmen mit einem hohen organisationsinternen Aufwand verbunden ist. Diese Übergangsregelungen gelten allerdings nur für Rechnungsaussteller.
Die IHK Düsseldorf beantwortet auf ihrer Website die wichtigsten Fragen rund um die elektronische Rechnung: https://www.ihk.de/duesseldorf/recht-und-steuern/steuern/steuern-allgemein/die-e-rechnung-kommt–6182206