31. Januar 2022

Förderung von Unternehmen

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) für die gewerbliche Wirtschaft soll Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den strukturschwachen Regionen des Landes geben. Die Fördermittel tragen unmittelbar zur Verbesserung der Einkommenssituation und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur bei. Außerdem unterstützen sie die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen.

Wer wird gefördert?
Für eine Förderung kommen Unternehmen mit überregionalem Absatz aus Industrie, Handwerk, Fremdenverkehr und Dienstleistungsbereichen in Betracht, wenn sie in den ausgewiesenen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ investieren. Die Förderung ist insbesondere vorgesehen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dies sind nach der Definition der Europäischen Union Unternehmen, die

  • weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, und
  • einen Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder
  • eine Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro erwirtschaften.

Wenn mit dem Investitionsvorhaben ein besonderer Struktureffekt verbunden ist, können auch Großunternehmen gefördert werden. Es gilt die von der EU-Kommission festgelegte Förderhöchstgrenze von 7,5 Mio. Euro.
 
Zu den Fördergebieten gehören das Ruhrgebiet sowie Bielefeld, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen, Wuppertal und die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, Herford, Höxter, Kleve, Lippe, Paderborn, Viersen, der Hochsauerlandkreis, der Märkische Kreis, der Oberbergische Kreis und die Städteregion Aachen.

Was wird gefördert?
Die Fördermittel des RWP sind bestimmt für

  • gewerbliche Investitionen, durch die neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Alternativ können auch Lohnausgaben für die mit dem Investitionsvorhaben von KMU geschaffenen Dauerarbeitsplätze gefördert werden.
  • nicht-investive Vorhaben wie beispielsweise Beratung und Schulung,
  • Markteinführung von innovativen Produkten, wenn sie maßgeblich durch eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Unternehmen entwickelt worden sind.

Weitere Informationen finden sich in der Pressemitteilung von wirtschaft.nrw sowie auf den Seiten der NRW.BANK.

Symbolfoto von dusanpetkovic1 via Adobe Stock

Beitragskategorien:
Investitionen, Tipps
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