16. Juli 2021
Anträge auf Neustarthilfe Plus können ab heute gestellt werden
Anträge auf Neustarthilfe Plus natürlicher Personen für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 können ab heute über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Dies bildet den Auftakt für die Antragstellung zu den Wirtschaftshilfen für das dritte Quartal 2021.
Unternehmen und Soloselbstständige, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, erhalten weiterhin umfassende Unterstützung. Die Bundesregierung hat Mitte Juni die Verlängerung der zentralen Corona-Hilfsprogramme bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus beschlossen.
Ab heute (Freitag, 16. Juli 2021) können Betroffene, die als natürliche Personen selbstständig oder kurzfristig in den Darstellenden Künsten sowie unständig beschäftigt sind, Direktanträge auf Neustarthilfe Plus stellen. Die Antragstellung für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge über prüfende Dritte stellen, startet in wenigen Wochen.
Auch die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III Plus zur Fixkostenerstattung im dritten Quartal 2021 startet in Kürze.
Neu im Programm der Neustarthilfe Plus ist:
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- Mit der Fortführung als Neustarthilfe Plus im dritten Quartal erhöht sich die Unterstützung für Soloselbstständige von bislang bis zu 1.250 Euro pro Fördermonat im Zeitraum Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Fördermonat im Zeitraum Juli bis September 2021.
- Die Bedingungen zur Endabrechnung der Neustarthilfe (Förderzeitraum Januar 2021 bis Juni 2021) werden in der Neustarthilfe Plus fortgeschrieben. Die dort anzugebenden Umsätze beziehen sich nunmehr auf den dreimonatigen Förderzeitraum Juli bis September 2021.
- Die bereits im Rahmen der Neustarthilfe geltenden Sonderregelungen, bspw. für Antragstellende in Elternzeit, werden – mit leichten Anpassungen an den kürzeren Förderzeitraum von drei Monaten – fortgeführt.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Neustarthilfe Plus finden sich in der aktuellen Pressemitteilung sowie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.