03. Juli 2024
Wichtige Änderung bei der RWP-Beratung – Antragstellung nur noch bis 31. Juli 2024 möglich
Ab dem Jahr 2025 wird die Beratungsförderung des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms NRW (RWP) nur noch in den GRW-Fördergebieten verfügbar sein. Dies bedeutet, dass Unternehmen außerhalb dieser Fördergebiete nur noch bis zum 31. Juli 2024 einen Antrag auf Beratungsförderung bei der NRW.BANK stellen können.
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW hat diese Änderung festgelegt, um eine geordnete Abwicklung der Beratungsförderung innerhalb des Haushaltsjahres 2024 sicherzustellen. Unternehmen, die sich außerhalb der GRW-Fördergebiete befinden, sollten daher dringend ihre Anträge bis zu diesem Datum einreichen, da später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.
Auch die Auszahlung und Schlussrechnung der bereits bewilligten Vorhaben müssen bis Ende 2024 erfolgen.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um von der Beratungsförderung zu profitieren und stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag rechtzeitig eingereicht wird! Weitere Informationen erhalten Sie bei der Wirtschaftsförderung Paderborn, Heike Süß, Tel. 05251 160 90 64 oder per Mail an heike.suess@wfg-pb.de.