29. November 2021
RWP: Zuschussprogramm für Investitionen ab 2022
Paderborn auf neuer Gebietskarte für strukturschwache Regionen
Paderborner Unternehmen können voraussichtlich ab 2022 Zuschüsse für betriebliche Investitionen beim Land Nordrhein-Westfalen beantragen. Im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP) stehen landesweit insgesamt 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung, mit denen Unternehmen zum Beispiel bei der Schaffung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen unterstützt werden, aber auch von Beihilfen zur Neuansiedlung oder Erweiterung des Betriebes profitieren können.
Eine Förderung ist nur in genau definierten Regionen möglich. Die aktuelle Abgrenzung der Fördergebiete gilt noch bis zum 31. Dezember 2021. Für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027 haben Bund und Länder eine neue Gebietskarte beschlossen. Dies hat für Nordrhein-Westfalen eine deutliche Ausweitung zur Folge, sodass neben den bisherigen Fördergebieten nun auch weitere Regionen für eine Förderung in Frage kommen – so auch Teile des Kreises Paderborn. Die neue Fördergebietskarte und damit auch weitere Details zum Förderprogramm stehen noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission, die das Förderprogramm mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Die neue Darstellung und weitere Details werden voraussichtlich Anfang 2022 veröffentlicht.
Sobald weitere Informationen bekannt werden, informieren wir Sie darüber in unserem Blog sowie im Newsletter. Wichtig für alle Betriebe, die Investitionen planen: Diese können nur gefördert werden, wenn der Förderantrag im Vorfeld gestellt wurde. Dieses ist für Paderborner Betriebe aber bisher noch nicht möglich.
Unser Tipp: sollten Sie Investitionen für 2022 planen, dann lohnt es sich, die neue Richtlinie abzuwarten.
Mehr dazu finden Sie aktuell auf den Seiten des Landes NRW unter https://www.wirtschaft.nrw/das-regionale-wirtschaftsfoerderungsprogramm-rwp
Titelfoto: Ibrahim Boran / Unsplash